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NEUE MÖGLICHKEITEN FÜR VEREINE

Informieren Sie sich und bieten Sie Ihren Mitgliedern und Ihrem Verein
eine Vielzahl an zusätzlichen Anreizen.
 
     
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Registrierungsbedingungen (waren gültig bis Oktober 2007)

• Nach ordnungsgemäßer Registrierung des Vereins können seine Vereinsmitglieder unter Vermittlung der c4society Mobilfunkverträge mit vereinsspezifischen Tarifen schließen. Zudem erhält der Verein die Möglichkeit der Entwicklung einer vereinseigenen Mobilfunkmarke durch Kennzeichnung der entsprechenden Materialien mit vereinseigenen Logos, Markenzeichen sowie dem Vereinsnamen.

• c4society steht in vertraglichen Beziehungen mit der ensercom GmbH, welche die entsprechende Infrastruktur für die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen vorhält. Anbieter der Mobilfunk-dienstleistungen und damit Vertragspartnerin der Vereinsmitglieder ist deshalb ausschließlich die ensercom GmbH.

• Mit der Registrierung versichert der Antragsteller die Richtigkeit der Registrierungsinformationen und die Berechtigung zum Abschluss dieses Vertrag im Namen des Vereins, der Gruppe oder der Organisation.

• Parteien dieses Vertrags sind der Verein und die c4society GmbH. Der Verein gestattet c4society die Verwendung des Vereinsnamen sowie des Vereinslogos, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist sowie im Rahmen der c4society Internet-Seiten.

• Der registrierte Verein ist für die Bewerbung seiner Mitglieder verantwortlich. c4society zahlt dem Verein folgende Provisionen:

- Für jeden Abschluss eines Mobilfunkvertrags durch ein Vereinsmitglied 10.00€, für jeden monatlichen Zahlungseingang aus den an die Vereinsmitgliedern gestellten Rechnungen 0,50€ pro Mitglied.
- Die Provisionsabrechnung erfolgt halbjährlich durch schriftliche Abrechnung der c4society gegenüber dem Verein. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das durch den Antragsteller angegebene Konto.
- Der Zahlungsanspruch entsteht jeweils erst mit der Zahlung der entsprechenden Entgelte durch das Vereinsmitglied.

• Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Nach Beendigung des Vertrags können die Vereinsmitglieder keine weiteren Mobilfunkverträge über das Vereien-Mobil Portal der c4society abschließen.

• Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. c4society kann diesen Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn der Verein bei seiner Registrierung falsche Angaben gemacht hat oder die Mobilfunkdienstleistungen missbräuchlich verwendet werden.

• Mit der Registrierung geht der Verein keine weiteren Verpflichtungen ein

• c4society übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte von Informationen welche über die Vereine-Mobil Plattform durch den Verein verbreitet werden.